Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2012 - L 20 SO 109/12 (https://dejure.org/2012,27995)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2012 - L 20 SO 109/12 (https://dejure.org/2012,27995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 31.01.2012 - S 30 (28) SO 146/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03
Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12
Dem Zurückweisungsbeschluss kommt insoweit konstitutive Wirkung zu (…Leitherer, a.a.O., § 73 Rn. 34; vgl. auch BT-Drs. 16/3655 S. 89 sowie - zur vergleichbaren Vorschrift des § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO - BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09); Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, werden mit dem Beschluss keineswegs unbeachtlich oder unzulässig, sondern bleiben wirksam (vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG verletzt werde, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne sachlichen Grund versagt werde, den Beschluss des BVerfG vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03). - BGH, 15.04.2010 - V ZB 122/09
Wirksamkeit der Zustellung an einen unerlaubte Rechtsberatung betreibenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 109/12
Dem Zurückweisungsbeschluss kommt insoweit konstitutive Wirkung zu (…Leitherer, a.a.O., § 73 Rn. 34; vgl. auch BT-Drs. 16/3655 S. 89 sowie - zur vergleichbaren Vorschrift des § 79 Abs. 3 Satz 2 ZPO - BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZB 122/09); Prozesshandlungen, die einem solchen Beschluss vorausgegangen sind, werden mit dem Beschluss keineswegs unbeachtlich oder unzulässig, sondern bleiben wirksam (vgl. hierzu unter Hinweis darauf, dass Art. 19 Abs. 4 GG verletzt werde, wenn eine gerichtliche Sachentscheidung ohne sachlichen Grund versagt werde, den Beschluss des BVerfG vom 23.12.2003 - 2 BvR 917/03).